Das Angebot der Prozess­begleitung

Sie können von uns kostenlose Unterstützung bei der Anzeigenerstattung und während des Strafverfahrenserhalten, wenn

  • Sie von Ihrem (Ex-) Mann/ Lebensgefährten/ Freund misshandelt und verletzt worden sind,
  • Sie von ihm gefährlich bedroht worden sind,
  • Sie sexuelle Gewalt durch ihn erlebt haben,
  • Sie von ihm beharrlich verfolgt werden,
  • Sie Angehörige eines Gewaltopfers sind, das an den Folgen der Tat
    gestorben ist.

Steht ein Zivilverfahren, in dem Sie Partei oder Zeugin sind, in sachlichem Zusammenhang mit dem Gegenstand des Strafverfahrens, für das Ihnen schon Prozessbegleitung gewährt wurde, so können wir Sie bei Bedarf auch darin unterstützen.

Diese Angebote gelten auch für Frauen, die in einer lesbischen Beziehung Gewalt erfahren.

 


 

Prozessbegleitung im Strafverfahren umfasst einerseits psychosoziale Unterstützung und Begleitung, andererseits rechtliche Beratung und Vertretung durch eine AnwältIn. Die Belastungen eines Strafverfahrens sollen dadurch für Sie als Betroffene möglichst gering gehalten werden und es soll sichergestellt sein, dass Sie Ihre Rechte und Ansprüche bestmöglich wahrnehmen können.

Bei Bedarf

  • informieren wir Sie über die Konsequenzen einer Anzeige sowie über den Ablauf eines Strafverfahrens,
  • unterstützen wir Sie bei der Entscheidung hinsichtlich einer Anzeige, bei der Vorbereitung auf die Anzeigenerstattung bzw. auf die Gerichtsverhandlung,
  • organisieren wir für Sie kostenlose anwaltliche Vertretung vor Gericht,
  • begleiten wir Sie zur Polizei, zur Anwältin und zum Gericht.

Weitere Informationen finden Sie unter www.prozessbegleitung.co.at

Prozessbegleitung hilft – stützt – stärkt

Wenn Sie selbst von Gewalt– insbesondere durch Ihren Partner – betroffen sind, können im Zusammenhang mit einer Anzeige und dem darauf folgenden Strafverfahren verstärkt ambivalente Gefühle, Unsicherheit und Angst auftreten. Oft entsteht ein großer Druck, verbunden mit dem Wunsch nach Gerechtigkeit und dem Bedürfnis, das Erlebte möglichst schnell zu vergessen. Es kann auch sein, dass Sie weiterhin gefährdet und bedroht sind.

Das Gleiche gilt auch für Zivilverfahren, in denen die erlebte Gewalt wieder Thema wird und eine Konfrontation mit dem gewalttätigen Partner/Familienangehörigen bevorsteht.

Ihre Prozessbegleiterin berät Sie dazu, unterstützt Sie in der Sicherheitsplanung und vermittelt Ihnen, wenn nötig und gewünscht, weitere psychologische Unterstützung nach Ende der Prozessbegleitung.