Spenden
Bank: Erste Bank
Spendenkontonummer lautend auf „Wiener Frauenhäuser – Soziale Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen“
Spenden an den Verein Wiener Frauenhäuser sind ab 1.1.2009 laut Spendenbegünstigung gemäß
§ 4a Z 3 und 4 Einkommensteuergesetz steuerlich absetzbar.
Bei allen Spendenzahlungen, die Sie als Sonderausgabe steuerlich geltend machen möchten, geben Sie bitte im Feld „Verwendungszweck“ Ihr Geburtsdatum (TTMMJJ), Ihren Vor- und Zunamen an.
Falls Sie der Zusendung eines Dankbriefes zustimmen, bitten wir Sie bei der Überweisung Ihre Adresse bekannt zu geben
Sollten Sie über ein Konto bei der Ersten Bank verfügen, besteht die Möglichkeit in der App „George“ bei einer Neuüberweisung direkt den Verein Wiener Frauenhäuser aus einer Liste von NGO’s auszuwählen. Hier müssen Sie lediglich den Betrag ausfüllen und den Verwendungszweck mit Ihrem Namen und Geburtsdatum versehen, für die steuerliche Absetzbarkeit der Spende.
Spendenkooperation
Anfragen für eine offizielle Spendenkooperation inkl. Logo-Platzierung richten Sie bitte an verein@frauenhaeuser-wien.at