Prozessbegleitung
Wenn Sie Opfer von Gewalt sind haben Sie das Recht auf eine Prozessbegleitung. Das heißt, dass Sie von einer Beraterin und einer Anwältin vor, während und nach einem Gerichtsverfahren beraten und begleitet werden. Das Angebot ist für Sie kostenlos.
Die Prozessbegleitung besteht aus 2 Teilen:
- Juristische Prozessbegleitung
- Psychosoziale Prozessbegleitung
Psychosoziale Prozessbegleitung
Eine Sozialarbeiterin unserer Beratungsstelle für Frauen unterstützt und begleitet Sie in einem Strafverfahren. Das bedeutet:
- Sie erhalten Informationen über den Ablauf eines Verfahrens beginnend mit der Beratung vor einer Anzeigenerstattung.
- Ihre Beraterin geht mit Ihnen zur Polizei (zum Beispiel für eine Anzeige oder Einvernahme).
- Ihre Beraterin erklärt Ihnen was dabei wichtig ist und unterstützt Sie emotional.
- Ihre Beraterin begleitet Sie zu Terminen bei Gericht.
- Ihre Beraterin hilft Ihnen bei der Vorbereitung.
- Sie können mit Ihrer Beraterin über Ihre Ängste und Gefühle sprechen.
- Sie können auch Prozessbegleitung erhalten, wenn es bereits eine Anzeige gibt.
Juristische Prozessbegleitung
Neben Ihrer Beraterin erhalten Sie Unterstützung durch eine Anwältin. Das bedeutet:
- Ihre Anwältin erklärt Ihnen Ihre Rechte und Pflichten und den Ablauf des Verfahrens.
- Ihre Anwältin begleitet und vertritt Sie vor Gericht.
- Ihre Anwältin kümmert sich darum, dass Ihre Verfahrensrechte eingehalten werden.
- Ihre Anwältin kümmert sich um Ihren Anspruch auf Schadensersatz im Strafverfahren.
Prozessbegleitung im Zivilverfahren
Sie können auch in einem Zivilverfahren eine Prozessbegleitung erhalten (zum Beispiel: Scheidung,Unterhalt, Kontaktrecht oder Obsorge).
Das ist möglich wenn:
- das Strafverfahren mit dem Zivilverfahren zusammenhängt.
- Sie im Strafverfahren bereits eine Prozessbegleitung erhalten.
Im Zivilverfahren gibt es keine juristische Prozessbegleitung. Hier begleitet sie eine psychosoziale Prozessbegleiterin. Sie können sich aber in unserer Beratungsstelle von einer Anwältin beraten lassen.
Wann kann ich eine Prozessbegleitung erhalten?
Sie haben ein Recht auf Prozessbegleitung wenn:
- Sie von Ihrem Partner oder einem anderen Familienmitglied misshandelt oder verletzt wurden.
- Sie gefährlich bedroht wurden.
- Sie sexualisierte Gewalt erleben mussten
- Sie verfolgt werden
- Wenn Sie eine Angehörige von einem Opfer sind, dass an den Folgen der Tat verstorben ist
- Sie sind betroffen von Hass im Netz. Das bedeutet: Stalking und Angriffe gegen Sie im digitalen Raum (Cybergewalt)
Weitere Informationen
Alle wichtigen Informationen finden Sie auch auf der Website der Justiz:
https://www.justiz.gv.at/html/default/prozessbegleitung.de.html
Wichtige Informationen zur Prozessbegleitung für Kinder finden Sie auf der Website der Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche:
https://www.pb-fachstelle.at/
Beratungsstelle
Haben Sie Fragen, oder möchten Prozessbegleitung in Anspruch nehmen? Dann kontaktieren Sie unsere Beratungsstelle.