Übergangswohnungen
Nach einem Frauenhaus-Aufenthalt gibt es die Möglichkeit bis zu 1,5 Jahre in eine unserer Übergangswohnungen zu ziehen. Hier erhalten Frauen und ihre Kinder weiterhin Beratung und Unterstützung.
Unser Übergangswohnbereich besteht aus insgesamt 54 Wohnplätzen. Dieser Bereich wurde gegründet, um gewaltbetroffene Frauen im Übergang vom Frauenhaus in ein neues Leben noch besser zu begleiten.
Beratung
Im Übergangswohnbereich arbeiten Sozialarbeiterinnen. Sie begleiten gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder weiterhin bei Ihren Anliegen.
Themen der Beratung sind zum Beispiel:
- Besuchskontakte und Obsorge-Regelungen
- Aufenhaltsrecht
- Offene gerichtliche Verfahren (Scheidung, Obsorge, Pflegschaft, …)
- Kindesunterhalt
- Begleitung zu Zivilgericht
- Der Weg in eine eigene, langfristige Wohnung
- Finanzielle Absicherung
- Unterstützung bei allen Anliegen auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben
Im Übergangswohnbereich wohnen Frauen mit ihren Kindern, die:
- ein eigenes Einkommen besitzen.
- den Schutz eines Frauenhauses nicht mehr benötigen.
- Unterstützung bei offenen Gerichtsverfahren benötigen.
- ihren Alltag selbstständig bewältigen können.
Angebot
Der Übergangswohnbereich verfügt über 54 Wohn-Plätze (52 Wohnungen und 2 Wohngemeinschaften). Alle Wohnungen des Übergangswohnbereichs sind möbliert
Die Angebote des Übergangswohnbereichs sind:
- Einzelberatung
- Wohnungsbesuche
- Begleitung zu Gerichtsverfahren
- Unterstützung beim Auszug mit allen dazugehörigen organisatorischen Aufgaben